Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von Change Communication
§ 1 Allgemeines
Durch die Annahme der Anmeldung für eine Veranstaltung (Training, Seminar, Online- Meeting/Training/Coaching, Workshop) erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Change Communication (Einzelunternehmen für Leadership- & Kommunikations-Trainings) als verbindlich an.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden von Change Communication nicht anerkannt, es sei denn, dieses wird von Change Communication textförmig bestätigt. Aus einem Schweigen von Change Communication kann bei entgegenstehenden AGB nicht auf eine Zustimmung von Change Communication zu den abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners geschlossen werden.
§ 2 Anmeldung und Bezahlung
Vertragspartner des Kunden ist: Change Communication, vertreten durch Georg Schumann, Merianstr. 30, 80637 München
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: 148/139/70636
2.1 Anmeldungen zu einer Veranstaltung können per E‑Mail, über ein Formular oder telefonisch erfolgen. Sie werden rechtswirksam durch die Zusendung einer verbindlichen Anmeldebestätigung durch Change Communication. Diese beinhaltet die schriftliche Terminzusage und die Zusendung dieser AGB. Wird die Anmeldung des Teilnehmers durch einen Dritten vorgenommen und ist dieser auch als Rechnungsempfänger benannt, so gilt der anmeldende Dritte als Vertragspartner.
2.2 Gewöhnlich sind unsere Vertragspartner Unternehmen und Selbstständige. Für Verbraucher im Sinne § 13 BGB – also nicht für gewerblich tätige Unternehmen oder z.B. Freiberufler, die eine Veranstaltung für berufliche Zwecke nutzen – besteht bei Dienstleistungen, die im Fernabsatz vereinbart werden, ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Wenn Sie ein Verbraucher im Sinne § 13 BGB sind, kann der Widerruf innerhalb der Frist von 14 Tagen per E‑Mail oder schriftlich per Fax erfolgen.
2.3 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise beinhalten die auf der Website oder/und im individuellen Kunden-Angebot aufgeführten Leistungen.
2.4 Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung zeitgleich mit oder nach der Anmeldung zur gebuchten Veranstaltung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Die Pflicht zur Zahlung besteht unabhängig von Leistungen Dritter (z.B. Erstattung durch den Arbeitgeber).
2.5 Die von uns angebotenen verschiedenen Rabattmöglichkeiten sind nicht kombinierbar. Dies gilt auch für bereits rabattierte Gesamtpreise.
Sollten Sie nachträglich teilstornieren, wird der o. g. Rabatt zurückgenommen bzw. nachbelastet.
§ 3 Stornierung und Umbuchung
3.1 Bei alle Veranstaltungen von Change Communication müssen Rücktritte von bereits angemeldeten Teilnehmer*innen schriftlich per E‑Mail erfolgen. Sie werden wirksam durch Bestätigung durch uns.
3.2. Für eine Stornierung seitens des angemeldeten Teilnehmers werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:
- 2 bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Veranstaltungsgebühr (zzgl. MwSt.).
- Weniger als 2 Wochen bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn: 80% der Veranstaltungsgebühr (zzgl. MwSt.).
- Weniger als 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Veranstaltungsgebühr (zzgl. MwSt.).
Sie haben bei einer Stornierung Ihres Platzes die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. In dem Fall wird keine Stornogebühr fällig.
3.3 Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder gesetzlicher Notfallregelungen (Pandemie etc.) nicht stattfinden dürfen, ist Change Communication berechtigt, die Veranstaltung so wie geplant online durchzuführen.
3.4 Umbuchungen auf alternative Change Communication – Veranstaltungen können gegen Zahlung bzw. Erstattung der Preisdifferenz vorgenommen werden. Hierfür wird
a) keine Bearbeitungsgebühr erhoben, wenn die Umbuchung mehr als 30 Kalendertage vor Beginn der ursprünglich gebuchten Veranstaltung erfolgt.
b) eine Bearbeitungsgebühr von 250 € zzgl. MwSt. pro Umbuchung erhoben, wenn die Umbuchung weniger als 30 Kalendertage vor Beginn der ursprünglich gebuchten Veranstaltung erfolgt.
§ 4 Absage seitens der Veranstalter
4.1 Change Communication behält sich vor, Veranstaltungen bis zu vier Wochen vor Start auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Haben Sie bereits für die Veranstaltung bezahlt, so wird ein Ersatztermin zur Verfügung gestellt.
4.2 Die Durchführung der Online-Angebote wird nach Verstreichen der Absagefrist garantiert, sofern nicht höhere Gewalt dies verhindert.
§ 5 Gewährleistung und Änderungsvorbehalt
5.1 Alle Materialien, Unterlagen und Handouts sind nach neuesten Erkenntnissen und individuell für und von Change Communication erstellt.
5.2 Alle Veranstaltungen führen erfahrene Berater und Trainer jeweils exklusiv für Change Communication durch. In der Websitebeschreibung oder dem Angebot vorgesehene Dozenten können im Bedarfsfall durch andere, gleich qualifizierte Personen ersetzt werden.
5.3 Change Communication kann trotz dieser Qualitätssicherungsmaßnahmen, die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Skripte nicht garantieren.
5.4 Change Communication behält sich notwendige inhaltliche, methodische und zeitliche Anpassungen bzw. Abweichungen bei unseren Veranstaltungen vor, soweit diese den Gesamtcharakter der betreffenden Veranstaltung nicht wesentlich verändern.
5.5 Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Change Communication nicht zu vertreten hat und die ihre Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, führen nicht zu einem Anspruch auf Schadensersatz wegen der Nichtverfügbarkeit.
§ 6 Nutzungsbestimmungen, personalisierter Zugang
6.1 Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich, das Vorliegen der technischen Voraussetzungen vor der Buchung des Online-Angebots zu überprüfen und zumindest bis zur Teilnahme sicherzustellen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühren bei technischen Problemen aufgrund des Fehlens der technischen Voraussetzungen oder Verbindungsproblemen auf Seiten des Teilnehmers ist nicht möglich.
6.2 Der Teilnehmer erhält ggfs. Zugangslinks zu dem von ihm gebuchten Online-Angebot. Dabei handelt es sich teils um Links für verwendete Plattformen sowie teils um Links für den Zugang auf den eigenen Online-Campus. Eine Weitergabe des Links an Dritte oder eine sonstige öffentliche Zugänglichmachung des Links ist dem Teilnehmer nicht gestattet. Der Teilnehmer hat den Link entsprechend aufzubewahren und vor unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
6.3 Für den Fall, dass ein Angebot mehrfach unter einem Zugangslink besucht oder der Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wird, ist die Change Communication berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen und den Teilnehmer von entsprechender Veranstaltung auszuschließen.
6.4 Wenn und soweit in der jeweiligen Veranstaltung personenbezogene Daten Dritter genannt oder ausgetauscht werden (z.B. auch Kontaktdaten unter den Teilnehmern), verpflichtet sich der jeweilige Teilnehmer, solche Daten weder gewerblich zu nutzen, noch diese Dritten zur Verfügung zu stellen oder sie sonst öffentlich zugänglich zu machen. Im Falle eines Verstoßes ist die Change Communication berechtigt, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 7 Urheberrecht
Change Communication obliegt das Urheberrecht an den überlassenen Schulungsunterlagen und sonstigen Inhalten der Veranstaltung, sofern nicht anders vermerkt. Die Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt und an Dritte weitergegeben werden. Jede Weitergabe von Inhalten und Unterrichtsmaterialien, deren nicht autorisierter Download oder das Abfilmen der Veranstaltungen ist ohne textförmige Genehmigung unzulässig, gleich zu welchen Zwecken.
§ 8 Datensicherheit
Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, so sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Eine eventuelle Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
Stand Juli 2023